Frage:


Kann das Programm auch ohne gültige Lizenz genutzt werden?


BEANTWORTET

Hinweise


(z. B. externe Links, Literatur, etc.)
Keine Links vorhanden (wenn keine da sind)

Antwort:


Das Programm kann ohne gültige Lizenz von Ihnen nur noch in Form eines Archivs genutzt werden.

Mit Ende der Wartung zum 31.12.2022 stellen wir die Wartung und Pflege und damit auch die Bereitstellung von Software-Updates ein.
Eine Nutzung von comet PA in 2023 erfolgt OHNE Gewähr, d.h. auf Ihre eigene Gewähr.

Alle Kundenlizenzen laufen, wie gewohnt, zum 31.03.2023 ab. Auch unsere Zulassung zur Teilnahme am SV-Meldewesen läuft zum 31.03.2023 ab. Eine erneute Zertifizierung zur Verlängerung dieser Zulassung in 2023 wird nicht erfolgen.
Für Sie bedeutet dies, dass Sie mit dem im Januar vorhandenen Programmmstand, sofern Ihre lokale Zertifikate (Perfidia/Elster) noch gültig sind, bis zum 31.03.2023 auf eigene Gewähr weiter arbeiten könnten. Bitte beachten Sie, wie schon gesagt, dass wir Ihnen keine Software-Updates mehr zur Verfügung stellen und damit nicht gewährleisten, dass comet PA die aktuell in 2023 gültigen Anforderungen korrekt umsetzt.

Nutzung des Programms:

  • Sie können im Januar 2023 weiterhin, sofern Sie dies entscheiden, für die Dezemberabrechnung und den Jahresabschluss nutzen.
  • Sie erhalten in 2023 keine Software-Updates mehr. Die Pflege des Programms ist eingestellt. Die weitere Nutzung von comet PA erfolgt auf eigene Gewähr.
  • Bitte prüfen Sie, sollten Sie die Software nach dem Jahreswechsel einsetzen, ob Ihre lokale Zertifikate (SV/Elster) gültig sind. Ohne diese können Sie auch mit gültiger Zertifizierung von comet PA bis zum 31.03.2023 nicht am Meldewesen teilnehmen.
  • Zu rückwirkdenen Änderung für 2022 in 2023 beachten Sie bitte comet PA, paralleles Arbeiten mit 2 Lohnprogrammen zwecks Korrekturen / Änderungen für 2022!
  • Nutzung von comet PA als "Arciv" nach erfolgtem Systemwechsel sowie nach dem 31.03.2023
    • Als Archiv nutzbar heißt:
      Sie haben Zugriff auf alle Daten, können auch bereits erzeugte Dokumente wieder ausdrucken / speichern, nur die Reinrechnung und das Meldewesen stehen nicht mehr zur Verfügung.

    • Sie können auch für die Lohnsteueraußenprüfung die digitale Lohnschnittstelle (DLS / xml-Datei) für alle Zeiträume ab 01.01.2018 erstellen und dann dem Finanzamt übergeben.

    • Sie können sich die Daten, die im Rahmen der RV-Prüfung erzeugt werden, ebenfalls ausgeben. Siehe auch comet PA, RV-Betriebsprüfungen
    • Voraussetzung für die Nutzung des Programms als Archiv / lesender Zugriff:
      • Die bestehenden Systemvoraussetzungen und Ihre aktuelle Systemumgebung muss erhalten bleiben.
      • Dies umfasst auch die Verzeichnisstrukturen sowie die DB-Anbindung.