Frage:


Können wir den Jahresabschluss im Januar mit comet PA, wie gewohnt, durchführen?



BEANTWORTET

Hinweise


(z. B. externe Links, Literatur, etc.)
Keine Links vorhanden (wenn keine da sind)

Antwort:


Ja, im Januar kann der Jahresabschluss sowie Korrekturen für 2022 durchgeführt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass sowohl das aktuelle ITSG Zertifikat vom comet PA, als auch Ihr eigenes ITSG/Perfidia Zertifikat gültig ist.
Das aktuelle ITSG-Zertifikat von comet PA ist bis Ende März 2023 gültig. Die Gültigikeit Ihres individuellen (Perfidia) Zertifikats entnehmen Sie bitte Ihrem Lohnprogramm.

Derzeit arbeiten wir daran, die gesetzlichen Änderungen bis Januar 2023 umzusetzen, so dass die Melde-Routinen im Januar den Jahresabschluss ermöglichen sollten – auch Richtung Steuer.

Voraussetzung dafür ist:

  1. Sie besitzen nach wie vor ein gültiges ITSG (Perfidia) Zertifikat für das Meldewesen.
  2. Sie haben den Januar NOCH NICHT mit einem Fremdprogramm abgerechnet. D.h. Sie haben mit der Dezemberabrechnung keinen Systemwechsel gemeldet. Dies darf erst nach dem Jahresabschluss 2022, also im Januar, erfolgen.