Frage:


Bei uns liegen die 10 Jahre aufbewahrungspflichtigen Daten im Rahmen der Lohnabrechnung in comet PA. Wie verhält sich dies?


BEANTWORTET

Hinweise


(z. B. externe Links, Literatur, etc.)
Keine Links vorhanden (wenn keine da sind)

Antwort:


  • Eine Lohnbuchhaltungssoftware ist nur eine Möglichkeit die Daten aufzubewahren, insbesondere wenn sie wie comet PA die Möglichkeit bietet, alle Dokumente wieder herzustellen, als PDF zu drucken oder auf dem Drucker auszugeben.
  • Im Rahmen eines Systemwechsel, ob geplant oder ungeplant, muss dann entweder dafür Sorge getragen werden, dass das Altsystem weiterhin funktioniert oder die aufbewahrungspflichtigen Daten exportiert und revisionssicher aufbewahrt werden.
  • comet PA funktioniert solange die Systemvoraussetzungen erfüllt sind bzw. bleiben und sowie die vorhandene Systemumgebung inklusive der vorhandenen Verzeichnisse über die benötigten Jahre bestehen bleibt. Dann wird das Programm startbar und ausführbar sein und Sie können auf diese Daten zugreifen.
    Da das in vielen Unternehmen nicht immer und auf Dauer sicher zu stellen ist empfehlen dringend, die aufbewahrungspflichtigen Dokumente aus comet PA zu extrahieren und an anderer Stelle revisionssicher aufzubewahren.