Versionen im Vergleich

Schlüssel

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Für die Zahlung von Entschädigungen und Entgeltfortzahlungen im Rahmen von Beschäftigungs­verbot nach §56 IfSG benötigen Sie das entsprechende Erweiterungsmodul in unserem Lohn­pro­gramm.
Bitte beachten Sie, dass bis zum heutigen Datum

Achtung: Die Umsetzung dieser Anforderungen befindet sich derzeit in Bearbeitung. Wir werden Ihnen so schnell, wie möglich, eine entsprechende Version zur Verfügung stellen. 
Bitte beachten Sie hierzu die im Vorwort aufgeführten Informationen zur Umsetzung der Ansprüche in unserer Lohnsoftware!zur Umsetzung der Entschädigung bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot und Schul-/KiTa-Schließung nach IfSG unbedingt unsere (Kurz-)Anleitung unter NEU Modul IfSG - Abrechnung und Erstattung nach Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Detaillierte Informationen finden Sie zudem auf dem Infoportal der ITSG: https://ifsg-online.de/index.html

Entschädigungszahlungen nach §56 IfSG

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