Stand: 12.06.2020                                                                                                                               

Zur Umsetzung der Ansprüche in unserer Lohnsoftware – Ausblick

Für die Abbildung von Kurzarbeit oder Entschädigung im Zuge von Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Schule-/KiTa Schließungen nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) comet PA stehen Ihnen im Bereich Kurzanleitungen die wichtigsten Informationen der zu Verfügung. Bitte beachten Sie, dass diese Umsetzungen Erweiterungsmodule sind, die Sie explizit hinzu buchen müssen. Bitte beachten Sie vor allem die in der jeweiligen Kurzanleitung gegebenen Anleitung zur Umsetzung dieser Anforderungen.

Wie die Verabschiedung des Sozialpakets II zeigt, unterliegen auch von Seiten der Gesetzgebung diese Bereiche einer permanenten Aktualisierung. Wir sind bemüht diese so schnell wie möglich in unserer Software umzusetzen und stehen zwecks Klärung offener Abrechnungsfälle mit Verbänden, Krankenkassen, Agenturen für Arbeit, Finanzämtern in Verbindung. Da von all den genannten Beteiligten die Umsetzung und deren operative Prozesse stetig verbessert/aktualisiert werden (beispielsweise durch geänderte Formulare zur Beantragung), müssen Sie nach wie vor mit Rück- und Korrekturrechnungen rechnen.

Bitte halten Sie unsere Kurzanleitungen sowie unseren Update-Brief im Auge.


Wir geben unser Bestes!

Vorwort

COVID-19 (besser bekannt als Coronavirus) stellt große Herausforderungen an das Arbeitsleben, das mittlerweile massiv betroffen ist. Im Folgenden informieren wir Sie über die Ihre Entgeltab­rechnung betreffenden Auswirkungen und Umsetzungen in unserem Programm.
Wir bitten Sie aber zu beachten, dass wir, die HUP GmbH selbst, keine Spezialisten auf dem Gebiet Arbeitsrecht sind und Ihnen daher keine Empfehlungen und rechtsgültige Aussagen darüber erteilen können, welcher der folgenden Konstellationen / Ansprüche auf Ihr Unternehmen zutreffen. Sie müs­sen diese Fragen im Vorfeld selbst rechtlich klären. Am Ende dieser FAQs verweisen auf einige lohnrelevante Informationen des BMFs.

Arbeitsrechtliche Ansprüche

Das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) informiert auf folgender Seite  https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldun­gen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html
über die ar­beitsrechtlichen Auswirkungen des Corona – Virus.

Prinzipiell wird zwischen folgenden Ansprüchen unterschieden:

  1. Anspruch auf Kurzarbeitergeld nach §§ 95 bis 109 SGB III
  2. Entschädigungszahlung nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  3. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
  4. Entgeltfortzahlung nach § 616 BGB


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