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COVID-19 (besser bekannt als Coronavirus) stellt große Herausforderungen an das Arbeitsleben, das mittlerweile massiv betroffen ist.
Im Folgenden informieren wir Sie über die Ihre Entgeltabrechnung betreffenden Auswirkungen und Umsetzungen in unserem Programm.
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Stand: 28.04.2020
Zur Umsetzung der Ansprüche in unserer Lohnsoftware – Ausblick
Ihre bisher erstellten Abrechnungen sind daher zum derzeitigen Zeitpunkt lediglich unter Vorbehalt gültig und Sie müssen damit rechnen, die Monate März und/oder April rückwirkend zu korrigieren. |
COVID-19 (besser bekannt als Coronavirus) stellt große Herausforderungen an das Arbeitsleben, das mittlerweile massiv betroffen ist. Im Folgenden informieren wir Sie über die Ihre Entgeltabrechnung betreffenden Auswirkungen und Umsetzungen in unserem Programm.
Wir bitten Sie aber zu beachten, dass wir, die HUP GmbH selbst, keine Spezialisten auf dem Gebiet Arbeitsrecht sind und Ihnen daher keine Empfehlungen und rechtsgültige Aussagen darüber erteilen können, welcher der folgenden Konstellationen / Ansprüche auf Ihr Unternehmen zutreffen. Sie müssen diese Fragen im Vorfeld selbst rechtlich klären. Am Ende dieser FAQs verweisen auf einige lohnrelevante Informationen des BMFs.
Das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) informiert auf folgender Seite https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html
über die arbeitsrechtlichen Auswirkungen des Corona – Virus.
Prinzipiell wird zwischen folgenden Ansprüchen unterschieden:
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