Altes Confluence - Nur zum Bearbeiten und Anzeigen der Passwörter verwenden
Alle anderen Bearbeitungen unter der folgenden URL:
https://hup-company.atlassian.net/wiki/
...
Wir bitten Sie aber zu beachten, dass wir, die HUP GmbH selbst, keine Spezialisten auf dem Gebiet Arbeitsrecht sind und Ihnen daher keine Empfehlungen und rechtsgültige Aussagen darüber erteilen können, welcher der folgenden Konstellationen / Ansprüche auf Ihr Unternehmen zutreffen. Sie müssen diese Fragen im Vorfeld selbst rechtlich klären.
Stand: 25.03.2020
Zur Umsetzung der Ansprüche in unserer Lohnsoftware – Ausblick
Wir halten Sie über unsere Dokumentation, unserem Update-Brief sowie über unseren Mitteilungsdienst im Lohnprogramm auf dem Laufenden. |
Bestes! |
Das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) informiert auf folgender Seiter Seite über die arbeitsrechtlichen Auswirkungen des Corona – Virus: https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html.
...
3. Erstellen Sie Ihre Abrechnung mit den auf Sie zutreffenden Angaben zur Kurzarbeit. Unterstützung finden Sie hierfür in unserer Programmdokumentation. Diese finden Sie hier unter den Kurzanleitung/Kurzabeit Modul.
Hinweis: Mit der aktuellen Programmversion erfolgt bereits die Ausweisung der SV-Erstattungsbeträge auf der neuen Abrechnungsliste KUG 2020. |
4. Den über das Lohnprogramm erstellte Kurzarbeiter – Antrag inklusive der zugehörigen Liste müssen Sie bei der Agentur für Arbeit einreichen.
Hinweis: Unter dem Vorbehalt der Veröffentlichung der entsprechenden Rechtsverordnung steht Ihnen mit der aktuellen Programmversion bereits eine angepasste Abrechnungsliste für die Arbeitsagentur zur Verfügung. Diese müssen Sie innerhalb 3 Monate nach Ablauf des Monats, in dem Sie mit der Kurzarbeit begonnen haben, einreichen. |
5. Bitte passen Sie nach Installation unserer Software-Updates die Märzabrechnung über eine Korrekturrechnung / Wiederabrechnung entsprechend der erfolgten Programmaktualisierungen an. Alternativ können Sie die Märzabrechnung über eine Nachberechnung des Monats März mit der Aprilabrechnung korrigieren
...
Für die Zahlung von Entschädigungen und Entgeltfortzahlungen im Rahmen von Beschäftigungsverbot nach §56 IfSG benötigen Sie das entsprechende Erweiterungsmodul in unserem Lohnprogramm.
Achtung: Die Umsetzung dieser Anforderungen befindet sich derzeit in Bearbeitung. Wir rechnen damit, Ihnen die erste Version dieses Moduls in Kürze zur Verfügung zu stellen. |
...
Achtung:
|
...