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Für die Erfassung der ausgefallenen Stunden und der Arbeitsunterbrechungen wegen Kurzarbeit stehen folgende Fehlzeiten zur Verfügung:
Achtung: Für die Erfassung von Stunden bei Lohnfortzahlung für Kurzarbeit bitte im Personalstamm bei Gehaltsempfängern unter unter /Entgelt/ Lohnfortzahlung = S: Stunden mit Entgelt eintragen!
Im Rahmen von Arbeitsunfähigkeit bei Kurzarbeit sind 3 Fälle zu unterscheiden:
Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die verbleibende Arbeitsleistung.
Die Ausfallstunden werden mit einem Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes vergütet.
Das ausgezahlte Entgelt wird dem AG auf Antrag von der Krankenkasse erstattet
FZ 170 24.02.2020 – 28.02.2020 = 40 Std. Fehlzeit (Erfassung als Unterbrechung)
Für den Zeitraum Kug vom 17.02. – 21.02. = 20 Stunden
FZ 170 = - 20 Stunden unter „Bewegungsdaten“ für die ausgefallene Zeit
Lohnfortzahlung 170 = 20 Stunden volles Entgelt
FZ 557 = 20 Stunden Kug 100% Sv-Erstattung
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Die Erstattung erfolgt über die Arbeitsagentur.
Hat der Arbeitnehmer ausschließlich Anspruch auf Krankengeld, erfolgt eine normale Berechnung des Krankengeldes mit: FZ 182 (Krankengeld von Kasse.