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Bitte beachten Sie:
Aufgrund der aktuellen Situation arbeiten wir derzeit mit Hochdruck daran, unser Lohnprogramm auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen hin zu überprüfen und auszurichten.
Aus diesem Grund befindet sich diese Kurzbeschreibung aktuell in Bewegung. Wir bitten Sie daher, diese in den kommenden Tagen zu beobachten.
Mit der Version 10.20.12.2 haben wir die aktuellen Erweiterungen in comet PA zum Download bereitgestellt.
Aktueller Stand: 24.03.2020
Kurzarbeitergeld wird von der Agentur für Arbeit bei Ausfall von Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten gezahlt.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zahlung durch die Arbeitsagentur werden bei Krisensituationen angepasst und sind den aktuellen Veröffentlichungen zu entnehmen.
Die Gesetzliche Grundlagen sind im SGB III festgelegt. Hier gibt es dann auch Verweise zum ESTG (Einkommensteuergesetz) bzgl. der Beachtung von Kindern zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes nach den Leistungssätzen 1 oder 2:
Anspruch auf den Leistungssatz 1 haben die Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen für den Eintrag von Kinderfreibeträgen in den Steuermerkmalen erfüllen.
Alle anderen Arbeitnehmer haben Anspruch auf den Leistungssatz 2.
Mit dem Modul Kurzarbeit werden auch die neuen Abrechnungsfälle Quarantäne und Beschäftigunsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) abgebildet.
Nach Genehmigung der Kurzarbeit durch die Agentur für Arbeit und Erfassung der Ausfallstunden
stehen folgende Ergebnisse und Auswertungen zur Verfügung:
Berechnung des fiktiven Entgelts zur Berechnung der SV-Beiträge
KUG-Abrechnungslisten für die Arbeitsagentur und die Krankenkasse
Im Menü Stammdaten wurde im Menüpunkt Firmenstamm die Karteikarte Kurzarbeit ergänzt. Hier werden die Stamm-Nr. Kug und die Ableitungs-Nr. eingestragen. Diese Nummern werden mit der Genehmigung des Antrags auf Kurzarbeit von der Arbeitsagentur mitgeteilt.
Offen bzw. noch unklar ist, ob jedem Antragsteller eine Ableitungsnummer zugewiesen wird.
Für die Erfassung der ausgefallenen Stunden und der Arbeitsunterbrechungen wegen Kurzarbeit stehen folgende Fehlzeiten zur Verfügung:
Für die Erfassung der ausgefallenen Stunden und der Arbeitsunterbrechungen wegen Quarantäne nach dem IfSG steht die Fehlzeit FZ18921 zur Verfügung.
Für die Erfassung der ausgefallenen Stunden und der Arbeitsunterbrechungen wegen Beschäftigungsverbot nach dem IfSG steht die Fehlzeit FZ18920 zur Verfügung.
Ermittlung (Brutto-) Sollentgelt:
184 Std. * 20,00 Euro/Std. = 3680,00 Euro
Ermittlung (Brutto-) Istentgelt:
100 Std. * 20,00 Euro/Std. = 2000,00 Euro
Hinweis: Für Mitarbeiter mit Steuerklasse 4 und Faktorverfahren können die berechneten Werte nicht aus den Kug-Tabellen abgelesen werden.
Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt auf der Kug-Abrechnungsliste für die Arbeitsagentur:
Das auszuzahlende Kurzarbeitergeld beträgt 545,13 und wird von der Arbeitsagentur auf Antrag erstattet.
Achtung:
Für die Erfassung von Stunden bei Lohnfortzahlung für Kurzarbeit bitte im Personalstamm bei Gehaltsempfängern unter /Entgelt/ Lohnfortzahlung = S: Stunden mit Entgelt eintragen!
Folgende Konstellationen sind zu unterscheiden:
Nach unserem aktuellen Kenntnisstand ist Fall 1 abzurechnen.
Buchungsschlüssel | Beschreibung | Lohnart | Buchungsart | Konto | Gegenkonto |
---|---|---|---|---|---|
KUGWAG | Kurzarbeitergeld | 557 Kurzarbeit 100% Erstastrtuig | Sollbuchung | Forderungskonto | Verrechnungskonto Lohn und Gehalt |
KUGSV | Kug-SV-Erstattung | 79032 SV-Erstattung 100% für Kurzarbeit | Habenbuchung | Aufwandskonto SV | Forderungskonto SV |
IFSGERST | IfSG-Erstattung | 80020 IfSG-Entschädigung Netto Beschäftigungsverbot | Habenbuchung | Aufwandskonto SV | Forderungskonto SV |
IFSGERST | IfSG-Erstattung | 80021 IfSG-Entschädigung Netto Quarantäne | Habenbuchung | Aufwandskonto SV | Forderungskonto SV |
IFSGERSTSV | IfSG-Erstattung SV | 792 SV f. LFZ Beschäftigungsvebrot | Habenbuchung | Aufwandskonro SV | Forderungskonto SV |
IFSGERSTSV | IfSG-Erstattung SV | 794 IfSGQuarantäne Erst. SV | Habenbuchung | Aufwandskonto SV | Forderungskonto SV |
Legende:
Kug = Kurzarbeitergeld
Wag = Winterausfallgeld
IfSG = Infektionsschutzgesetz
ERST = Erstattung
ERSTSV = Erstattung SV-Beiträge
LFZ = Lohnfortzahlung
ACHTUNG:
Wenn Benutzerlohnarten, d.h. Lohnarten mit führender 2, für Stunden- oder Monatslohn oder für Gehalt benutzt werden, müssen sie durch die Standardlohnarten 101, 103 oder 110 ersetzt werden. Andernfalls ist die KUG-Berechnung nicht möglich. Dies gilt entsprechend auch für weitere Lohnbestandteile, die durch KUG-Zeiten gekürzt werden.
Muster für die Ersetzung der Lohnarten auf die Standardlohnarten 101, 103 oder 110 am Beispiel der Lohnart 230 für Gehalt:
3. Erfassungen in den Bewegungsdaten für KUG mit Erstattung der SV-Beiträge:
KUG-Tage mit 0-Arbeitsstunden im Kalender oder in den Unterbrechungen zur Fehlzeit 5571.
KUG-Stunden für die Tage mit teilweiser Arbeitsleistung in den Bewegungen zur Fehlzeit 5571.
KUG-Tage mit teilweiser Arbeitsleistung und AU-Bescheinigungen und LFZ mit Fehlzeit 170 in den Unterbrechungen
und KUG-Stunden mit Fehlzeit 5572 in den Bewegungen. Zum Ausgleich werden die KUG-Stunden auch mit Fehlzeit 170 im Minus erfasst.
KUG-Tage mit AU-Bescheinigungen nach Ende der LFZ mit Fehlzeit 182