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Der Gesetzgeber verlangt ab dem Jahr 2016 die elektronische Übermittlung der Lohnnachweise an die Unfallversicherung. Die gesetzlichen Grundlagen sind in §§ 99 bis 103 SGB IV (i. d. ab 01.01.2017 geltenden Fassung), § 28a Abs. 2a SGB IV und der Verfahrensbeschreibung zum elektronischen Lohnnachweis an die Unfallversicherung (VB-LN) festgelegt.
Für die elektronische Kommunikation zwischen Unternehmen und Unfallversicherung wurde eine Annahmestelle bei der DGUV (Deutsche Gesetzliche UnfallVersicherung) eingerichtet. Die Datenübermittlung erfolgt nach den für die Sozialversicherung festgelegten Regelungen durch den Einsatz einer systemgeprüften Lohnsoftware, einer Übertragungssoftware für die elektronische Kommunikation zwischen Unternehmen und UV-Annahmestelle und der Verschlüsselung mit einem ITSG-Zertifikat.
Begriffe und grundlegende Informationen
Zur Unfallversicherung sind Unternehmer melde- und beitragspflichtig. Der Unternehmer ist eine organisatorische und rechtliche Einheit mit und ohne Arbeitnehmer.
Hinweis: Im Zusammenhang mit der Lohnbuchhaltung kann der Begriff des Unternehmers mit dem Begtriff des Arbeitgebers (AG) gleich gesetzt werden.
Begriffe bzgl. der Kommunikation zwischen AG und Berufsgenossenschaft:
Die Kombination von meldender Stelle und laufender Nummer ist dann die eindeutige Festlegung für die Kommunikation zwischen AG und Berufsgenossenschaft im UV-Meldeverfahren.
Weitere Begriffe im UV-Meldeverfahren:
3. Die Liste Beitragsabrechnung UV dokumentiert die Abrechnungen für die UV und stellt die Informationen zu Prüfzwecke zusammen.
Die Berechtigung zur elektronischen Kommunikation mit dem für das Unternehmen zuständigen UV-Träger wird durch eine PIN sichergestellt. Die PIN wurde allen Unternehmen schriftlich vom UV-Träger im Jahr 2016 zugesendet. Neue PIN müssen vom Unternehmen beim zuständigen UV-Träger beantragt werden.
Prozeßschritte
Der (Melde-) Vorgang zur Abgabe des elektronischen Lohnachweises ist in den Meldungsstatus von HUP Comet PA integriert.
Mit dem Programm UV-Stammdaten-Abruf / -Verarbeitung | Anmeldung Lohnachweis werden vom AG die UV-Stammdaten angefordert und die Rückmeldung des UV-Trägers verarbeitet. Mit dem Programm Elektronischer Lohnnachweis wird der Lohnnachweis für den UV-Träger erstellt.
Der elektronische Lohnachweis erfordert pro Kalenderjahr drei Prozeßschritte:
Ohne weitere Vorgaben wird der Lohnnachweis für den aktuellen Vorgang auf Basis der Vorgangs-ID erstellt. In Sonderfällen wird das Vorjahr berichtigt. Dazu wird die Vorgangs-ID für das Vorjahr vorgegeben. Weitere Sonderfälle betreffen den Meldegrund. Der Standardfall UV01 entspricht dem Lohnnachweis für das Abrechnungsjahr bzw. ab dem Gültigkeitsbeginn der UV-Stammdaten. Sonderfälle in den Meldegründen sind:
UV05 für Einstellung des vollständigen Betriebs
UV06 für Beendigung einer meldenden Stelle, d.h. mindestens eine der vier Informationen wird geändert, die eine meldende Stelle festgelegen.
UV08 für Insolvenzen
Aus dem Zusammenhang von Vorgangs-ID und Gültigkeitszeiträumen der UV-Stammdaten wird der UV-Meldegrund maschinell bestimmt. Die Beitragsabrechnung UV wird mit dem Druckersymbol erstellt.