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Regelungen:
Das Beschäftigungsverbot ist im Mutterschutzgesetz (MuSchG) in den §§ 3 - 8 geregelt. In weiteren Dokumenten mit Ausführungsbestimmungen und auf Basis von Gerichtsurteilen wurden die Regelungen für Beschäftigungsverbote weiter entwickelt. Im Wesentlichen wird zwischen totalen und partiellen Beschäftigungsverboten unterschieden. Das (totale) Beschäftigungsverbot verbietet ab dem Zeitpunkt der Bescheinigung durch einen Arzt oder einer Hebamme jede Beschäftgiung der werdenen Mutter bis zum Ende der Mutterschutzfrist. Das partielle Beschäftgungsverbot unterscheidet Einschränkungen nach Art der Aufgaben und nach zeitlicher Dauer. Es kann auch eine Mischform dieser Einschränkungen festgelegt werden.
Gleichzeitig mit einem Bedschäftigungsverbot kann auch der Krankheitsfall mit Lohnfortzahlung aufteten. In diesem Fall hat die Ausfallzeit wegen Krankheit Vorrang vor dem Bedschäftigungsverbot.
Darstellung von Beschäftigungsverboten in HUP Comet PA:
(Totale) Beschäftigungsverbote werden in den Bewegungsdaten auf der Seite der Unterbrechungen oder im Kalender mit der Fehlzeit 174 eingetragen.
Partielle Beshäftigungsverbote werden in den Bewegungsdaten in den permanenten Bezügen dargestellt. In der Fehlzeit 174 werden die Ausfallstunden und in der Fehlzeit 1741 die Meldezeiträume für das AAG - Verfahren erfasst. Für partielle Beschäftigngsverbote mit reduzierten Entgelt wird in der Fehlzeit 1741 der Bruttoausgleichsbetrag eingetragen. Weiter ist zu beachten, dass die Erfassung in den permanenten Bezügen pro Abrechnungsmonat unter Angabe der freigestellten Stunden erfolgen muss.
Weitere Informationen zu den Beschäftigunghsverboten können mit den Fehlzeiten 1742 und 1743 erfasst werden.
In Fehlzeit 1742 wird die Art des Beschäftigungsverbotes vorgegeben:
"0" = individuelles Beschäftigungsverbot (ärztliches Attest liegt vor)
"1" = generelles Beschäftigungsverbot
"2" = teilweise individuelles Beschäftigungsverbot (ärztliches Attest liegt vor)
"3" = teilweise generelles Beschäftigungsverbot
In Fehlzeit 1743 wird der mutmaßliche Entbindungstag eingetragen.
Beispiele auf Grundlage des Arbeitszeitmodells "Arbeitstage" = Wochentage Montag bis Freitag für die Monate Juli bis September 2016:
Bescheinigungen in HUP Comet PA:
Für jeden Kalendermonat bzw. jeden Teilzeitraum innerhalb eines Kalendermonats, der mit einer Fehlzeit belegt ist, wird eine Bescheinigung im AAG - Verfahren erstellt.
Bei fehlender Vorgabe der Art des Beschäftigungsverbotes in Fehlzeit 1743, wird Im AAG - Verfahrten "0 = individuelles Beschäftigungsverbot" bescheinigt.