Das Vereinigte Königreich hat die Europäische Union am 1. Februar 2020 verlassen. Das ver­abschie­de­te Austrittsabkommen sieht vor, dass in einer Übergangsphase bis zum 31. Dezem­ber 2020 die bisherigen Regelungen unverändert weiter gelten. Das heißt, bis zu diesem Zeit­punkt können A1-Bescheinigungen für Tätigkeiten im Vereinigten Königreich uneingeschränkt weiter ausgestellt werden. Beginnt eine Entsendung in das Vereinigte Königreich innerhalb der Übergangsphase spätestens am 31. Dezember 2020, kann eine A1-Bescheinigung für maximal 24 Monate ausgestellt werden, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Bis längstens 30. Dezember 2022 können also die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen Deutschlands weiter gelten.

  • Keine Stichwörter