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Aktueller Stand: 24.03.2020
Zur Umsetzung der Ansprüche in unserer Lohnsoftware – Ausblick
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Moment noch nicht zu allen Konstellationen sowie möglichen Abrechnungsfällen eine endgültige Lösung anbieten können. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Klärung der noch offenen rechtlichen Fragen und einer entsprechenden Umsetzung und Aktualisierung dieser Anforderungen in unserem Lohnprogramm. Wir halten Sie über unsere Moduldokumentationen, den FAQ Corona Krise, unserem Update-Brief sowie über unseren Mitteilungsdienst im Lohnprogramm auf dem Laufenden. Besten Dank! |
Kurzarbeitergeld wird von der Agentur für Arbeit bei Ausfall von Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten gezahlt.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zahlung durch die Arbeitsagentur werden bei Krisensituationen angepasst und sind den aktuellen Veröffentlichungen zu entnehmen.
Die Gesetzliche Grundlagen sind im SGB III festgelegt. Hier gibt es dann auch Verweise zum ESTG (Einkommensteuergesetz) bzgl. der Beachtung von Kindern zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes nach den Leistungssätzen 1 oder 2:
Anspruch auf den Leistungssatz 1 haben die Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen für den Eintrag von Kinderfreibeträgen in den Steuermerkmalen erfüllen.
Alle anderen Arbeitnehmer haben Anspruch auf den Leistungssatz 2.
Nach Genehmigung der Kurzarbeit durch die Agentur für Arbeit und Erfassung der Ausfallstunden
stehen folgende Ergebnisse und Auswertungen zur Verfügung:
Berechnung des fiktiven Entgelts zur Berechnung der SV-Beiträge
KUG-Abrechnungslisten für die Arbeitsagentur und die Krankenkasse
Im Menü Stammdaten wurde im Menüpunkt Firmenstamm die Karteikarte Kurzarbeit ergänzt. Hier werden die Stamm-Nr. Kug und die Ableitungs-Nr. eingestragen. Diese Nummern werden mit der Genehmigung des Antrags auf Kurzarbeit von der Arbeitsagentur mitgeteilt.
Offen bzw. noch unklar ist, ob jedem Antragsteller eine Ableitungsnummer zugewiesen wird.
Für die Erfassung der ausgefallenen Stunden und der Arbeitsunterbrechungen wegen Kurzarbeit stehen folgende Fehlzeiten zur Verfügung:
Ermittlung (Brutto-) Sollentgelt:
184 Std. * 20,00 Euro/Std. = 3680,00 Euro
Ermittlung (Brutto-) Istentgelt:
100 Std. * 20,00 Euro/Std. = 2000,00 Euro
Hinweis: Für Mitarbeiter mit Steuerklasse 4 und Faktorverfahren können die berechneten Werte nicht aus den Kug-Tabellen abgelesen werden.
Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt auf der Kug-Abrechnungsliste für die Arbeitsagentur:
Das auszuzahlende Kurzarbeitergeld beträgt 545,13 und wird von der Arbeitsagentur auf Antrag erstattet.
Diese Kurzanleitung bezieht sich derzeit primär auf das konjunkturelle Kurzarbeitergeld im Zusammenhang mit Covid-19. Zu diesem Thema hat die Bundesagentur für Arbeit eine Präsentation angefertigt.
Achtung:
Für die Erfassung von Stunden bei Lohnfortzahlung für Kurzarbeit bitte im Personalstamm bei Gehaltsempfängern unter /Entgelt/ Lohnfortzahlung = S: Stunden mit Entgelt eintragen!
Folgende Konstellationen sind zu unterscheiden:
Nach unserem aktuellen Kenntnisstand ist Fall 1 abzurechnen.
Buchungsschlüssel | Beschreibung | Lohnart | Buchungsart | Konto | Gegenkonto |
---|---|---|---|---|---|
KUGWAG | Kurzarbeitergeld | 557 Kurzarbeit 100% Erstastrtung | Sollbuchung | Forderungskonto | Verrechnungskonto Lohn und Gehalt |
KUGSV | Kug-SV-Erstattung | 79032 SV-Erstattung 100% für Kurzarbeit | Habenbuchung | Aufwandskonto SV | Forderungskonto SV |
Legende:
Kug = Kurzarbeitergeld
Wag = Winterausfallgeld
ERST = Erstattung
ERSTSV = Erstattung SV-Beiträge
LFZ = Lohnfortzahlung
Hinweis: Es kann sinnvoll sein, dass die Sachbuchungen für die Erstattungen auf separaten Konten gebucht werden, damit die Kontrollen der Zahlungseingänge aus den Erstattungen der Bundesagentur erleichtert werden.
3. Die Einstellungen der Lohnarten sind zu prüfen und ggf. zu überarbeiten. Dies gilt insbesondere für Benutzerlohnarten:
ACHTUNG: Wenn Benutzerlohnarten, d.h. Lohnarten mit führender 2, für Stunden- oder Monatslohn oder für Gehalt benutzt werden, müssen sie durch die Standardlohnarten 101, 103 oder 110 ersetzt werden. Andernfalls ist die KUG-Berechnung nicht möglich. Dies gilt entsprechend auch für weitere Lohnbestandteile, die durch KUG-Zeiten gekürzt werden.
Muster für die Ersetzung der Lohnarten auf die Standardlohnarten 101, 103 oder 110 am Beispiel der Lohnart 230 für Gehalt:
Erfassungen in den Bewegungsdaten für KUG mit Erstattung der SV-Beiträge:
KUG-Tage mit 0-Arbeitsstunden im Kalender oder in den Unterbrechungen zur Fehlzeit 5571.
KUG-Stunden für die Tage mit teilweiser Arbeitsleistung in den Bewegungen zur Fehlzeit 5571.
KUG-Tage mit teilweiser Arbeitsleistung und AU-Bescheinigungen und LFZ mit Fehlzeit 170 in den Unterbrechungen
und KUG-Stunden mit Fehlzeit 5572 in den Bewegungen. Zum Ausgleich werden die KUG-Stunden auch mit Fehlzeit 170 im Minus erfasst.
KUG-Tage mit AU-Bescheinigungen nach Ende der LFZ mit Fehlzeit 182