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Auf der Programmseite Anschrift wird die Anschrift der Betriebsstätte und optional eine abweichende Postanschrift erfasst. ein häufiger Anwendungsbeispiel ist eine eigenständige Betriebsstätte und der Angabe der Anschrift der Firmenzentralen als abweichende Postanschrift.

Hinweise für den Anwender zur Pflege von Beschäftigungsort und Anschrift. (Quelle: Pflichtenheft DEÜV-Meldeverfahren Version 2021.2)

  • Bitte prüfen Sie, ob die Anschrift dem Beschäftigungsort entspricht. Beschäftigungsort ist der Ort, an dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird. Es darf keine Privatanschrift oder – bei einer Niederlassung/Betriebsstätte/Filiale etc. – nicht die Anschrift der Zentrale erfasst werden. Diese gehören bei Bedarf in die abweichende Postanschrift.
  • Bitte prüfen Sie, ob die Anschrift dem Beschäftigungsort entspricht. Es darf – bei einer Niederlassung/Betriebsstätte/Filiale etc. – nicht die Anschrift der Zentrale erfasst werden. Diese gehört bei Bedarf in die abweichende Postanschrift.

Die Anschrift ist der Standort der Betriebsstätte. Eine Postfachanschrift ist hier nicht zugelassen.  Sie kann aber in der abweichenden Postanschrift eingegeben werden.

Mit Mausklick auf den Button Betriebsdatenpflege wird die Programmseite zur Überprüfung, Korrektur und Freigabe der Betriebsdaten für das DEÜV-Meldeverfahren aufgerufen.



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