Altes Confluence - Nur zum Bearbeiten und Anzeigen der Passwörter verwenden
Alle anderen Bearbeitungen unter der folgenden URL:
https://hup-company.atlassian.net/wiki/
...
Das heißt, haben Sie bereits in der Abrechnung 06/2022 für alle Arbeitnehmer eine Rückrechnung nach 01/2022 eingetragen und mit einer Version ab 10.22.22.0 gerechnet, dann wurden die Steuererleichterungen bereits mit der Abrechnung 06/2022 an den Arbeitnehmer ausgezahlt und Sie müssen aktuell nichts weiter tuen, empfohlen wird ein globaler Bezug 617 (Sperre Steuerentlastungsgesetz in 06-07/2022) für den 01.07.2022 - 31.07.2022
Für alle aktuell beschäftigten Arbeitnehmer wird ein Rückrechnung nach 01/2022 eingetragen und die Abrechnung in 07/2022 erfolgt wie gewohnt. Pro Monat wird dann nach dem aktuellen Programmablaufplan die Lohn- und Kirchensteuer neu berechnet. Die zu viel gezahlte Steuer wird mit der Abrechnung 07/2022 überwiesen.
...
Im sich dann öffnenden Fenster den Reiter <Steuer 2022> wählen und unten <Rückrechnung für alle Arbeitnehmer eintragen> aktivieren,
die anderen Punkte (Kurzarbeit, Infektionsschutzgesetz, Eintritt nach dem 1.1.2022 und Rückrechnungstiefe erweitern werden deaktiviert.
...
Mit <OK> wird für alle Arbeitnehmer eine Rückrechnung bis 01/2022 eingetragen und die Abrechnung kann wie gewohnt erfolgen.
Mit der Variante 2 wird versucht, in möglichst vielen Fällen eine Rückrechnung zu vermeiden und mit einer Art "Jahreslohnsteuerausgleich" die zu viel gezahlte Steuer in der Abrechnung 07/2022 zu ermitteln und dem Arbeitnehmer auszuzahlen.
Die Bedingungen für die Anwendung sind:
Bei der Vorrechnung prüft comet, ob das vereinfachte Verfahren angewendet werden kann und gibt ggf. einen Hinweis auf der Fehlerliste aus, wenn der Eintrag einer Rückrechnung nach 01/2022 und der Eintrag einer Sperre des "Steuerausgleiches" empfohlen wird,
Im Programm folgende Menüpunkte aufrufen:
<Bewegungsdaten> - <GESAMT-Rückrechnungen /-Tarifanpassungen /-Vorträge> aufrufen.
Gesamt- Rückrechnung anwählen
Im sich dann öffnenden Fenster die Einstellungen nicht verändern.
Mit <OK> wird für die ausgewählten Arbeitnehmer eine Rückrechnung bis 01/2022 eingetragen und die Vorrechnung kann wie gewohnt erfolgen.
Mit der anschließenden Kontrolle der Fehlerliste sind Sätze mit Fehlernummer 361 zu bearbeiten:
Die Rückrechnung kann entweder manuell eingetragen werden oder pauschal für alle Arbeitnehmer mit dieser Fehlernummer.
Rufen Sie bitte <Listen> <Fehler nach Vor-/Reinrechnung auf>. Auf der Liste wählen Sie mit der rechten Maustaste den Menüpunkt <Eintragen der RR nach 01/2022> aus und beantworten die anschließende Frage mit JA.
Es wird automatisch für alle Arbeitnehmer mit dieser Fehlernummer eine Rückrechnung nach 01/2022 eingetragen.
Anschließend kann die Vorrechnung / Einzelrechnung wiederholt werden.
Arbeitnehmer mit Anwendung des vereinfachten Verfahrens erhalten nur einen Abrechnung mit folgenden 2 oder 3 Zeilen:
alle anderen Arbeitnehmer alle Abrechnungen für 2022 ab 01/2022.
Sie müssen nur einen globaler Bezug 617 (Sperre Steuerentlastungsgesetz in 06-07/2022) für den 01.07.2022 - 31.07.2022 erfassen.
Bei Rückrechnungen wird die neue Routine zur Berechnung der Lohnsteuer angewendet; der Erstattung erfolgt mit der Einkommenssteuererklärung.