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Rechnen Sie mit einem Tarifmodul Rechnen Sie nach dem Tarif "Öffentlicher Dienst" ab, erfassen Sie auf diesem Arbeitsblatt die für diese Entlohnung spezifischen Angaben. Der auf der Seite Entgelte hinterlegte Tabellen-Algorithmus ermittelt das Entgelt auf Grundlage der hier vorgenommenen Eintragungen.
Einstufung
Einstufungsoffset | Der Einstufungs-Offset führt zu einer entsprechenden Veränderung der automatisch ermittelten Stufe der Grund-/Gesamt-Vergütung. Das Programm ermittelt an Hand der eingetragenen Werte automatisch die Eingruppierung des Arbeitnehmers bei Beginn der Beschäftigung. Die ermittelte Eingruppierung lässt sich durch die manuelle Eingabe eines Einstufungs-Offsets beeinflussen. Es ist möglich, die Stufe durch Eingabe eines positiven Wertes zu erhöhen bzw. durch Eingabe eines negativen Wertes herabzusetzen. |
Tabellen-Satz | Der eingegebene |
%-Satz kürzt das ermittelte Tarifentgelt. |
Tarif-Eintritt |
Eingabe des Datums für |
die Ermittlung der Tabellen-Stufe. Dieses Datum ist immer dann zu erfassen, wenn die Berechnung des Stufenaufstiegs nicht mit dem Eintrittsdatum vorgenommen werden soll (z. Bsp. Anrechnung von Zeiten bei einem Vor-AG) | |
Unterbrechung Stufenlaufzeit | Schalter zur |
Kennzeichnung einer Unterbrechung, |
z.B. wegen Elternzeit |
Stufe fix |
Vorgabe einer Stufe unabhängig von der zurückgelegten Stufenlaufzeit. |
Vergleichsentgelt |
Entgelt aus der Überleitung vom BAT in den TVÖD |
Garantiebetrag |
zusätzlicher Gehaltsbestandteil aus dem TVÖD aus der Überleitung vom BAT in den TVÖD |
Strukturausgleich |
zusätzlicher Gehaltsbestandteil aus dem TVÖD aus der Überleitung vom BAT in den TVÖD |
Zuschlag 1. Kind |
Kinderzuschlag aus der Überleitung BAT → TVÖD |
Zuschlag ab 2. Kind |
...
Kinderzuschlag aus der Überleitung BAT → TVÖD |
Kindergeld-Berechnung
Kind 1-6 | Eingabe des Beginns der Kindergeldberechtigung nach BAT (Geburtsdatum) und des Berechtigungsende-Datum |
Weitere | Weitere Kinder für BAT |
Automatische Berechnung | Schalter für automatische Kindergeldberechnung für BAT |
Ortszuschlag | Steuerung der Berechnung des Ortzuschlages |
K: Kein Ehegatten-Anteil - ledige AN (ggf. Teilzeit-Kürzung der Stufe 1 des Ortszuschlages)
N: Ehegatte nicht im Öffentl. Dienst - Verheiratet AN, deren Ehegatte nicht im öffentlichen Dienst steht und nicht auf Grund einer solchen Tätigkeit nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt ist.
- Ledige AN mit Aufnahme einer anderen Person in die Wohnung und Gewährung von Unterhalt oder anderweitige Unterbringung eines zum Haushalt gehörenden Kindes
- Verwitwete AN
- Geschiedene AN mit Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem früheren Ehegatten (ggf. Teilzeit-Kürzung der Stufe 2 des Ortszuschlages)
T: Ehegatte Teilzeit im Öffentl. Dienst - Verheiratet AN, deren Ehegatte in Teilzeit im öffentlichen Dienst steht oder auf Grund einer solchen Tätigkeit nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt ist. (ggf. Teilzeit-Kürzung des Kinderanteils und des Ehegattenanteil !)
V: Ehegatte Vollzeit im Öffentl. Dienst - Verheiratet AN, deren Ehegatte in Vollzeit im öffentlichen Dienst steht oder auf Grund einer solchen Tätigkeit nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt ist. (Keine Teilzeit-Kürzung des Kinderanteils und des Ehegattenanteil !)
Weitere Tarife
...
nach BAT; im TVÖD wird kein Ortszuschlag mehr berechnet. |
Weitere Tarife
Tarif 2 | zur Berechnung des Tabellenentgelts kann für einen Teil der Arbeitszeit ein 2. Tarif zur Anwendung kommen |
Tarif 3 | zur Berechnung des Tabellenentgelts kann für einen Teil der Arbeitszeit ein 3. Tarif zur Anwendung kommen |
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