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Aktueller Stand: 06.04.2020
Zur Umsetzung der Ansprüche bei Beschäftigungsverbot nach dem Infektionsschutzgesetzwährend der Corona-PandemieZwar haben wir Ihnen mit Version 10.20.14.0. die aktuellen Erweiterungen hinsichtlich des vereinfachten Bezugs von Kurzarbeitergeld in comet PA zum Download bereitgestellt, die Umsetzung von Beschäftigungsverbot und Quarantäne müssen wir Ihnen derzeit aber noch schuldig bleiben!! Wir arbeiten mit Hochdruck an der Klärung der dies bzgl. noch offenen rechtlichen Anforderungen und der sich aus diesen ergebenen Anforderungen an unser Lohnprogramm comet PA.Bitte beachten Sie daher: Die in diesem Dokumentationsabschnitt beschriebenen Regelungen und Umsetzungen hinsichtlich des Beschäftigungsverbots gelten nicht für Entgeltersatzzahlungen und Zahlungen von Entschädigungen bei Beschäftigungsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz. Unsere Empfehlung bei Quarantäne und Beschäftigungsverbot nach dem Infektionsschutgesetz: Erfassen Sie diese vorübergehend als Fehlzeiten und korrigieren Sie die jeweiligen Abrechnungen, sobald wir Ihnen die Programmlösung bereitgestellt haben. Wir halten Sie über diese Dokumentation, den FAQs, unserem Update-Brief sowie über unseren Mitteilungsdienst im Lohnprogramm auf dem Laufenden. |
Weitere Informationen zu den Beschäftigunghsverboten können mit den Fehlzeiten 1742 und 1743 erfasst werden.
In Fehlzeit 1742 wird die Art des Beschäftigungsverbotes vorgegeben:
Nutzung des Dialogs | ohne Nutzung des Dialogs bzw. zusätzliche Eingaben (in jedem Bsp. müssen FZ 1742 (0 bzw. 1) und FZ1743 (02.11.2022) erfasst werden) | |
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(Totales) Beschäftigungsverbot vom 10.07. bis 20.9. | Eingabe der Fehlzeit 174 in den Unterbrechungen vom 10.7. bis 20.9. | |
partielles Beschäftigungsverbot vom 10.7. bis 20.9. mit halber Arbeitszeit bei 40 Stundenwoche | Eingabe der Fehlzeit 174 in den festen Bezügen:Juli: 21 Arbeitstage, davon ab 10.7. 15 Arbeitstage mit eingeschränktem Beschäftigungsverbot, Eingabe: 15 x 4 = 60 freigestellte StundenAugust: 23 Arbeitstage mit eingeschränktem Beschäftigungsverbot, Eingabe: 23 x 4 = 96 freigestellte Stunden |
September: 22 Arbeitstage, davon bis 20.9. 14 Arbeitstage mit eingeschränktem Beschäftigungsverbot, Eingabe 14 x 4 = 56 freigestellte StundenEingabe der Fehlzeit 1741 in den permanenten Bezügen:Juli: Gültig ab = 10.7., Gültig bis = 31.7., Betrag = -1August: Gültig ab = 01.8., Gültig bis = 31.8., Betrag = -1September: Gültig ab = 01.9., Gültig bis = 20.9., Betrag = -1 | ||
partielles Beschäftigungsverbot vom 10.7. bis 20.9. mit halber Arbeitszeit bei 40 Stundenwoche und Lohnfortzahlung vom 10.8. bis 20.8. | und Erfassung von 10. bis 20. August Lohnfortzahlung mit Fehlzeit 170. | Fortführung Beispiel 2, die Erfassung im August ist zu ändern:Eingabe der Fehlzeit 174 in den permanenten Bezügen:Vom 1. bis 9. August und vom 21. bis 31. August ist das eingeschränkte Beschäftigungsverbot für 15 Arbeitstage zu beachten, Eingabe 15 x 4 = 60 freigestellte StundenVom 10. bis 20. August wird Lohnfortzahlung mit Fehlzeit 170 erfasst.Eingabe der Fehlzeit 1741 in den permanenten Bezügen:Vom 1. bis 9. August und vom 21. bis 31. August mit Betrag = -1. |
partielles Beschäftigungsverbot vom 10.7. bis 20.9. mit 500,-- reduziertem Entgelt pro Monat. | und Eingabe der Fehlzeiten 1741 in den permanenten Bezügen zum Ausgleich der Bruttobezüge wie rechts bei manueller Erfassung | Eingabe der Fehlzeit 174 vom 10.7. bis 20.9. in den UnterbrechungenEingabe der Fehlzeit 1741 in den permanenten Bezügen zum Ausgleich der Bruttobezüge:Juli: 21 Arbeitstage, davon ab 10.7. 15 Arbeitstage mit reduziertem Entgelt, Eingabe 500 x 15 / 21 = 357,14 Euro Bruttoausgleichsbetrag und Zeitraum 10.7. bis 31.7.August: 23 Arbeitstage mit |
reduziertem Entgelt, Eingabe 500,-- Euro Bruttoausgleichsbetrag und Zeitraum 1.8. bis 31.8.September: 22 Arbeitstage, davon bis 20.9. 14 Arbeitstage mit reduziertem Entgelt, Eingabe 500 x 14 / 21 = 333,33 Euro Bruttoausgleichsbetrag und Zeitraum 1.9. bis 20.9. | ||
partielles Beschäftigungsverbot vom 10.7. bis 20.9 mit 500,-- reduziertem Entgelt pro Monat und Lohnfortzahlung vom 10.8. bis 20.8. | Fortführung Beispiel 4, die Erfassung im August ist zu ändern:Eingabe der Fehlzeit 174 vom 10.7. bis 9.8. und vom 21.8. bis 20.9. in den UnterbrechungenDie Eingabe der Fehlzeit 1741 in den permanenten Bezügen erfolgt unverändert mit 500,-- Euro Bruttoausgleichsbetrag.Hinweis: Abhängig von der Berechnung der Lohnfortzahlungsbeträge kann auch ein individueller Rechenweg für den Betrag der Fehlzeit 1741 notwendig sein.Vom 10. bis 20.August wird die Lohnfortzahlung mit Fehlzeit 170 in den Unterbrechungen erfasst. |