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Pauschalierung der Kirchensteuer in Baden-Württemberg ab 2021
Der Steuersatz für eine Pauschalierung der Kirchensteuer im vereinfachten Verfahren wird zum 01.01.2021 von 5,5% auf 5,0% gesenkt (Kirchensteuergesetz des Bundeslandes Baden-Württemberg).

...

Eine wichtige und übersichtliche Quelle ist folgende Webseite: https://www.kirchenfinanzen.de; und eine sehr umfangreiche Ausarbeitung von Jens Petersen finden Sie hier unter https://www.kirchenfinanzen.de/download/Kirchensteuer_Uebersicht_Final.pdf.


Für 2018 2022 haben wir folgende Werte hinterlegt:

BundenslandBundesland

KiSt-Satz in %Pausch.KiSt. in %KappungMindest-KiSt. pro Jahr
Baden-Württemberg862,75 oder 3,5

Bayern87

Berlin953
Brandenburg953

Bremen973,5
Hamburg943
Hessen97

3,5 oder 4



Mecklenburg-Vorpommern953
Niedersachsen963,5
Nordrhein-Westfalen973,5 oder 4

Rheinland-Pfalz973,5 oder 4

Saarland973,5 oder 4

Sachsen95

3,5Sachsen-Anhalt953,53,60€ nur EV
Schleswig-Holstein963
Thüringen953,53,60€ nur EV

Hinweis:

Die Kirchensteuer beträgt 8% oder 9% der Einkommensteuer, jedoch nicht mehr als einen gewissen Prozentsatz (3% bis 4%) des - auf den vollen €-Betrag abgerundeten - zu versteuernden Einkommens (zvE).

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Zur Information hier der vollständige Verteilmaßstab.


BundenslandBundesland

Pausch.KiSt. in %rkevjsak
Baden-Württemberg1655050

Bayern77030

Berlin53070

Brandenburg53070

Bremen

  • Stadt
  • BremerhafenBremerhaven
7


20

10


80

90



Hamburg

4

29,5

70

0,5
Hessen7

50

50

Mecklenburg-Vorpommern51090

Niedersachsen62773

Nordrhein-Westfalen759,9240,970,070,04
Rheinland-Pfalz75050

Saarland77525

Sachsen51585

Sachsen-Anhalt52773

Schleswig-Holstein61585

Thüringen52773

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Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Mitarbeiter keiner Konfession angehören. Für den Nachweis eignen sich die ElStAMELStAM-Kirchensteuerabzugsmerkmale.

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