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Pauschalierung der Kirchensteuer in Baden-Württemberg ab 2021
Der Steuersatz für eine Pauschalierung der Kirchensteuer im vereinfachten Verfahren wird zum 01.01.2021 von 5,5% auf 5,0% gesenkt (Kirchensteuergesetz des Bundeslandes Baden-Württemberg).


Hier finden Sie pro Bundesland und Jahr die für die Berechnung relevanten Daten. Da die Vorgaben nicht zentral erfolgen, sind wir auf Veröffentlichungen der Kirchen angewiesen.

Eine wichtige und übersichtliche Quelle ist folgende Webseite: https://www.kirchenfinanzen.de; und eine sehr umfangreiche Ausarbeitung von Jens Petersen finden Sie hier unter https://www.kirchenfinanzen.de/download/Kirchensteuer_Uebersicht_Final.pdf.


Für 2018 2022 haben wir folgende Werte hinterlegt:

BundenslandBundesland

KiSt-Satz in %Pausch.KiSt. in %KappungMindest-KiSt. pro Jahr
Baden-Württemberg862,75 oder 3,5

Bayern87

Berlin953
Brandenburg953

Bremen973,5
Hamburg943
Hessen97

3,5 oder 4



Mecklenburg-Vorpommern953
Niedersachsen963,5
Nordrhein-Westfalen973,5 oder 4

Rheinland-Pfalz973,5 oder 4

Saarland973,5 oder 4

Sachsen95

3,5Sachsen-Anhalt953,53,60€ nur EV
Schleswig-Holstein963
Thüringen953,53,60€ nur EV

Hinweis:

Die Kirchensteuer beträgt 8% oder 9% der Einkommensteuer, jedoch nicht mehr als einen gewissen Prozentsatz (3% bis 4%) des - auf den vollen €-Betrag abgerundeten - zu versteuernden Einkommens (zvE).

...

Zur Information hier der vollständige Verteilmaßstab.


BundenslandBundesland

Pausch.KiSt. in %rkevjsak
Baden-Württemberg1655050

Bayern77030

Berlin53070

Brandenburg53070

Bremen

  • Stadt
  • BremerhafenBremerhaven
7


20

10


80

90



Hamburg

4

29,5

70

0,5
Hessen7

50

50

Mecklenburg-Vorpommern51090

Niedersachsen62773

Nordrhein-Westfalen759,9240,970,070,04
Rheinland-Pfalz75050

Saarland77525

Sachsen51585

Sachsen-Anhalt52773

Schleswig-Holstein61585

Thüringen52773

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Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Mitarbeiter keiner Konfession angehören. Für den Nachweis eignen sich die ElStAMELStAM-Kirchensteuerabzugsmerkmale.

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