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Alle anderen Bearbeitungen unter der folgenden URL:
https://hup-company.atlassian.net/wiki/
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Hinweis: Im Zusammenhang mit der Lohnbuchhaltung kann der Begriff des Unternehmers mit dem Begtriff Begriff des Arbeitgebers (AG) gleich gesetzt werden.
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Die Berechtigung zur elektronischen Kommunikation mit dem für das Unternehmen zuständigen UV-Träger wird durch eine PIN sichergestellt. Die PIN wurde allen Unternehmen schriftlich vom UV-Träger im Jahr 2016 zugesendet. Neue PIN müssen vom Unternehmen beim zuständigen UV-Träger beantragt werden.
Prozeßschritte
Prozessschritte
Das Verfahren Der (Melde-) Vorgang zur Abgabe des elektronischen Lohnachweises ist im Meldungsstatus von HUP Comet PA erfordert pro Kalenderjahr drei Prozessschritte:
Die Prozessschritte sind im Meldungsstatus integriert.
Mit dem Programm UV-Stammdaten-Abruf / -Verarbeitung | Anmeldung Lohnachweis werden vom AG die UV-Stammdaten beim zuständigen UV-Träger angefordert und die Rückmeldung des UV-Trägers verarbeitet. Mit dem Programm Elektronischer Lohnnachweis wird der Lohnnachweis für den UV-Träger erstellt.
Der elektronische Lohnachweis erfordert pro Kalenderjahr drei ProzeßschritteAnforderung der UV-Stammdaten:
Vor der Abrechnung Januar erstellt der AG die Anforderung der UV-Stammdaten. Für den erstmaligen UV-
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Stammdatenabruf werden die Betriebsnummer des UV-Trägers, die Mitgliedsnummer des AG und die PIN in HUP Comet PA im Programm Gefahrentarife auf dem Arbeitsblatt UV-Träger erfasst.
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Außerdem sind die Betriebsnummer der abrechnenden Stelle und die Betriebsnummer des lohnverantwortenden Stelle
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einzutragen. In den Folgejahren werden diese Informationen aus dem Vorjahr übernommen.
Mit dem Button Starten Vorgang / Stammdatenabruf wird die Vorgangs
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-ID bestimmt, die Anforderung der UV-Stammdaten erstellt und über den SV-Daten-Ausgang an den UV-Träger versendet. In HUP Comet PA wird die Vorgangs-
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ID aus einer Kombination von Mandantennummer, Betriebsnummer der Beschäftigungsstelle, dem Meldejahr und einer internen laufenden Nummer erstellt. Irrtümlich erstellte Stammdatenabrufe werden mit dem Button Stornierung zurückgenommen.
Der UV-Träger liefert im Stammdatendienst der UV die UV-Stammdaten zurück. Die
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Antwort des UV-Trägers wird in den SV-Daten-Eingang eingestellt und verarbeitet. Danach werden die UV-Stammdaten im Programm Gefahrentarife auf der Seite UV-Träger angezeigt. Mit dem Button Verarbeiten werden
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die Gefahrentarife aus den UV-Stammdaten in die eigenen Gefahrentarifstellen übernommen, auf der Seite Gefahrentarifstellen angezeigt und der Vorgang wird für das Abrechnungsjahr aktiviert.
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Der Vorgang und alle Gefahrentarife erhalten dann eine Gültigkeit bis zum 31. Dezember des Abrechnungsjahres. Für die Beitragsmaßstäbe 4 bis 6 gilt eine Sonderregelung: die Gültigkeit ist unbeschränkt und das Meldeverfahren ist mit der Verarbeitung der UV-Stammdaten abgeschlossen, d.h. es werden keine elektronischen Lohnnachweise abgegeben.
Eine weitere Bearbeitung der Gefahrentarife ist abhängig von den bereitgestellten UV-Stammdaten auf der Seite der Gefahrentarifstellen erforderlich:
- Die Gültigkeit der bestehenden Gefahrentarife wurde verlängert: Dann ist Prozessschritt 2 abgeschlossen.
- Eine bestehender Gefahrentarif wurde geschlossen und durch einen neuen Gefahrentarif ersetzt: Mit der Filterauswahl alle im Menü der rechten Maustaste werden zusätzlich die abgeschlossenen Gefahrentarife angezeigt. In der Spalte Nr. werden die geschlossenen und neuen GT-Nummern angezeigt. Wenn die neue GT-Nummer durch die geschlossene GT-Nummer überschrieben wird, ist der Vorgang abgeschlossen.
Nach der Dezemberabrechnung (oder in Sonderfällen früher) wird der elektronischer Lohnnachweis im Meldungsstatus gestartet. Der Programmablauf entspricht dem Ablauf in den anderen SV-Meldeverfahren.
Ohne weitere Vorgaben wird der Lohnnachweis für den aktuellen Vorgang auf Basis der Vorgangs-ID erstellt. In Sonderfällen wird kann das Vorjahr berichtigt. Dazu wird die durch die Vorgabe der Vorgangs-ID für das Vorjahr vorgegebenberichtigt werden. Weitere Sonderfälle betreffen den Meldegrund. Der Standardfall UV01 entspricht dem Lohnnachweis für das Abrechnungsjahr bzw. ab dem Gültigkeitsbeginn der UV-Stammdaten. Sonderfälle in den Meldegründen sind:
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