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Beitragspflicht besteht zur Kranken- und Pflegeversicherung für gesetzlich bzw. freiwillig verischerte VersorgugsbezugsempfängerVersorgungsbezugsempfänger.

Versorgunsgbezüge bis zu 1/20 (auch 5%-Regel) der Bezugsgröße zur KV sind beitragsfrei.

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