Versionen im Vergleich

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Im Programm SV-Daten-Versand werden die Dateien von allen elektronischen Meldeverfahren in der Sozialversicherung für den Versand mit Perfidia verwaltet.

Im Normalbetrieb erfolgt der Versand aus dem jeweiligen Meldeverfahren durch Bestätigung der Programmabfrage


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Dann wid das Programm SV-Daten-Versand maschinell aufgerufen und der Anwender bestätigt den Versandvorgang. Alternativ können die Dateien aus allen Meldeverfahrten zunächst gesammelt werden und dan nin einem gemeinsamen Vorgamg mit dem Programm SV-Daten-Versand abgegeben werden. In diesem Fall ist der Start - Button zu aktiveren.

Bei Störungen des Versands nach der Bestätigung des Vorgangs durch den Anwender werden die nicht versendeten Dateien in diesem Propgramm angezeigt. Nachdem die Ursache der Störung geklärt und abgestellt ist, kann der Versand dann erneut gestartet werden.

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Störungen können durch verschiedene Umstände verursacht werden:

  • Störung in der Software COMET PA.Fehlerhafte Meldedateienn werden rot markiert. Es ist dann weiter nach Datenfehler und Programmfehler zu unterscheiden.
    Datenfehler kann der Anwender bearbeiten und anschliessend den Meldevorgang wiederholen.
    Bei Programmfehlern muss die COMET PA Hotline helfen.
  • Störung in der Software Perfidia. Hier kann die COMET PA Hotline das Probelm aufnehmen und an den Hersteller von Perfidia weiter geben.
  • Das itsg - Zertifikat ist abgelaufen. In diesem Fall muss ein neues ITSG - Zertifikat beantrag werden. Nach der Aktivierung des Zertifikats ist der SV-Daten-Versand möglich.
    Hinweis: Diese Störung kann nur dann auftreten, wenn zu mehreren Abrechnungsperioden die Hinweise auf das Ende des itsg-Zertifikats nicht beachtet worden sind.
  • Störung in der Kommunikation mit den GKV-Kommunikationsservern der Annahmestellen in der SV.


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Im Programm SV-Daten-Eingang auf der Seite Optionen wird der Status der GKV-Kommunikationsserver angezeigt. Ein Datenversand ist erst nach der Behebung der Störung bei den Annahmestellen möglich. 

  • Störung bein Zugang ins Internet. In diesem Fall muss die IT-Abteilung des Kunden informiert werden.