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Kind 1-6 | Eingabe des Beginns der Kindergeldberechtigung nach BAT (Geburtsdatum) und des Berechtigungsende-Datum |
Weitere | Weitere Kinder für BAT |
Autom. Berechnung | Schalter für automatische Kindergeldberechnung für BAT |
OrtszuschlageOrtszuschlag | Steuerung der Berechnung des Ortzuschlages : K: Kein Ehegatten-Anteil - ledige AN (ggf. Teilzeit-Kürzung der Stufe 1 des Ortszuschlages) N: Ehegatte nicht im Öffentl. Dienst - Verheiratet AN, deren Ehegatte nicht im öffentlichen Dienst steht und nicht auf Grund einer solchen Tätigkeit nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt ist. - Ledige AN mit Aufnahme einer anderen Person in die Wohnung und Gewährung von Unterhalt oder anderweitige Unterbringung eines zum Haushalt gehörenden Kindes - Verwitwete AN - Geschiedene AN mit Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem früheren Ehegatten (ggf. Teilzeit-Kürzung der Stufe 2 des Ortszuschlages) T: Ehegatte Teilzeit im Öffentl. Dienst - Verheiratet AN, deren Ehegatte in Teilzeit im öffentlichen Dienst steht oder auf Grund einer solchen Tätigkeit nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt ist. (ggf. Teilzeit-Kürzung des Kinderanteils und des Ehegattenanteil !) V: Ehegatte Vollzeit im Öffentl. Dienst - Verheiratet AN, deren Ehegatte in Vollzeit im öffentlichen Dienst steht oder auf Grund einer solchen Tätigkeit nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt ist. (Keine Teilzeit-Kürzung des Kinderanteils und des Ehegattenanteil !) |
Weitere Tarife
nach BAT; im TVÖD wird kein Ortszuschlag mehr berechnet. |
Weitere Tarife
Tarif 2 | zur Berechnung des Tabellenentgelts kann für einen Teil der Arbeitszeit ein 2. Tarif zur Anwendung kommen | ||
Tarif 3 | zur Berechnung des Tabellenentgelts kann für einen Teil der Arbeitszeit ein 3. Tarif zur Anwendung kommen | Tarif 2 | Tarif 3 |
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