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Kind 1-6Eingabe des Beginns der Kindergeldberechtigung nach BAT  (Geburtsdatum) und des Berechtigungsende-Datum
WeitereWeitere Kinder für BAT
Autom. BerechnungSchalter für automatische Kindergeldberechnung für BAT
OrtszuschlageOrtszuschlag

Steuerung der Berechnung des Ortzuschlages :

K: Kein Ehegatten-Anteil - ledige AN (ggf. Teilzeit-Kürzung der Stufe 1 des Ortszuschlages)

N: Ehegatte nicht im Öffentl. Dienst - Verheiratet AN, deren Ehegatte nicht im öffentlichen Dienst steht und nicht auf Grund einer solchen Tätigkeit nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt ist.

- Ledige AN mit Aufnahme einer anderen Person in die Wohnung und Gewährung von Unterhalt oder anderweitige Unterbringung eines zum Haushalt gehörenden Kindes

- Verwitwete AN

- Geschiedene AN mit Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem früheren Ehegatten (ggf. Teilzeit-Kürzung der Stufe 2 des Ortszuschlages)

T: Ehegatte Teilzeit im Öffentl. Dienst - Verheiratet AN, deren Ehegatte in Teilzeit im öffentlichen Dienst steht oder auf Grund einer solchen Tätigkeit nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt ist. (ggf. Teilzeit-Kürzung des Kinderanteils und des Ehegattenanteil !)

V: Ehegatte Vollzeit im Öffentl. Dienst - Verheiratet AN, deren Ehegatte in Vollzeit im öffentlichen Dienst steht oder auf Grund einer solchen Tätigkeit nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt ist. (Keine Teilzeit-Kürzung des Kinderanteils und des Ehegattenanteil !)

Weitere Tarife

nach  BAT; im TVÖD wird kein Ortszuschlag mehr berechnet.


Weitere Tarife

Tarif 2zur Berechnung des Tabellenentgelts kann für einen Teil der Arbeitszeit ein 2. Tarif zur Anwendung kommen
Tarif 3zur Berechnung des Tabellenentgelts kann für einen Teil der Arbeitszeit ein 3. Tarif zur Anwendung kommenTarif 2Tarif 3

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