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Im Onlineverfahren für die Zuweisung von Elsterzertifikaten sind zwei Fälle zu unterscheiden:
Voraussetzung ist in beiden Fällen eine gültige Registrierung im Elster-Portal. Dabei ist zu beachten, dass mit dem Ablauf eines Zertifikats auch die Regstrierung erlischt. Wird rechtzeitig vor dem Ablauf des Zertifikats eine Verlängerung beantragt, wird auch die Registrierung verlängert.
Registrierung im Elsterprotal und erstmaliger Antrag eines Elsterzertifikats
Im Meldungsstatus wird in einem der Programme für die Meldeverfahren der Finanzverwaltung die Seite Zertifikat geöffnet und mit dem zweiten Button das Elsterprotal geöffnet. Über Registrierung wird dann die Registrieung begonnen. Die weiteren Schritte sind im Elsterportal ausführlich beschrieben. Das Registrieungsverfahren dauert einige Tage, weil die Zugangsdaten zum Teil sofort per EMail und zum Teil per Brief zugestellt werden.
Nach Abschluss der Registrierung steht das erste Elsterzertifikat zum Download bereit. Die weiteren Schritte sind unten im Abschnitt Zuordnung der neuen Zertifikatsdatei beschrieben.
Verlängeurng eines bestehenden ZertifikatsAnmeldung (Login) im Elster-Portal mit dem gültigen Zertifikat und der zugehörigen PIN.
Für die Verlängerung eines bestehenden Elsterzertifikats sind folgenden Arbeitsschritte durchzuführen:
Im Meldungsstatus wird in einem der Programme für die Meldeverfahren der Finanzverwaltung die Seite Zertifikat geöffnet und mit dem ersten Button das gültige Zertifikat auf den Desktop kopiert. Mit dem zweiten Button wird das Elsterprotal geöffnet und die Anmeldung (Login) erfolgt mit Vorgabe der Zertifikatsdatei und der PIN.
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Zuordnung der neuen Zertifikatsdatei
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