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Im Onlineverfahren für die Zuweisung von Elsterzertifikaten sind zwei Fälle zu unterscheiden:
Voraussetzung ist in beiden Fällen eine gültige Registrierung im Elster-Portal.
Mit dem Ablauf eines Zertifikats erlischt auch die Regstrierung.
Wird rechtzeitig vor dem Ablauf des Zertifikats eine Verlängeuirng beantragt, wird auch die Registrierung verlängert.
Die Verlängerung eines bestehenden Elsterzertifikats erfolgt mit folgenden Schritten Arbeitsschritten.
- Anmeldung (Login) im Elster-Portal mit dem noch gültigen Zertifikat und der zugehörigen PIN
...
- Anmeldung im Elster-Portal mit dem neuen Zertifikat. Damit wird die Aktivierung bei Elster freigeschaltet.
Erstantrag eines Zertifikats oder Neubeantragung nach Ablauf des Zertifikats oder Erstantrag eines Zertifikats.
Wenn kein gültiges Zertifikat vorliegt oder das Zertifikat abgelaufen ist, kann ein Zertifikat erst nach der Registrierung im Elster-Portal beantrag beantragt werden.