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An die Finanzverwaltung werden die Lohnsteueranmeldungen des Arbeitgebers und die Lohnsteuerbescheinigungen der Arbeitnehmer abegegeben. Im Dialog zwischen Finanzverwaltung und Arbeitgeber werden die Steuermerkmale der Arbeitnehmer im ELStAM - Verfahren ausgetauscht. Für Lohnsteueraussenprüfungen werden die prüfungsrelevanten Daten nach der GDPdU aufbereitet.
Das Transportmittel für die geschützte und verschlüsselte Kommunikation mit der Finanzverwaltung ist die Elster-Software. Der Einsatz von Elster ist nur dann möglich, wenn ein Elster-Zertifikat vorliegt und in Comet PA eingetragen ist. Der Erstantrag und die Verlängerung von Elster-Zertifikaten ist in einer Kurzanleitung beschrieben.