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Das heißt, haben Sie bereits in der Abrechnung 06/2022 für alle Arbeitnehmer eine Rückrechnung nach 01/2022 eingetragen und mit einer Version ab 10.22.22.0 gerechnet, dann wurden die Steuererleichterungen bereits mit der Abrechnung 06/2022 an den Arbeitnehmer ausgezahlt und Sie müssen aktuell nichts weiter tuen.
Für alle aktuell beschäftigten Arbeitnehmer wird ein Rückrechnung nach 01/2022 eingetragen und die Abrechnung in 07/2022 erfolgt wie gewohnt. Pro Monat wird dann nach dem aktuellen Programmablaufplan die Lohn- und Kirchensteuer neu berechnet. Die zu viel gezahlte Steuer wird mit der Abrechnung 07/2022 überwiesen.
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Im sich dann öffnenden Fenster den Reiter <Steuer 2022> wählen und unten <Rückrechnung für alle Arbeitnehmer eintragen> aktivieren,
die anderen Punkte (Kurzarbeit, Infektionsschutzgesetz, Eintritt nach dem 1.1.2022 und Rückrechnungstiefe erweitern werden deaktiviert.
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Mit <OK> wird für alle Arbeitnehmer eine Rückrechnung bis 01/2022 eingetragen und die Abrechnung kann wie gewohnt erfolgen.
Mit der Variante 2 wird versucht, in möglichst vielen Fällen eine Rückrechnung zu vermeiden und mit einer Art "Jahreslohnsteuerausgleich" die zu viel gezahlte Steuer in der Abrechnung 07/2022 zu ermitteln und dem Arbeitnehmer auszuzahlen.
Die Bedingungen für die Anwendung sind:
Bei der Vorrechnung prüft comet, ob das vereinfachte Verfahren angewendet werden kann und gibt ggf. einen Hinweis auf der Fehlerliste aus, wenn der Eintrag einer Rückrechnung nach 01/2022 und der Eintrag einer Sperre des "Steuerausgleiches" empfohlen wird,
Im Programm folgende Menüpunkte aufrufen:
<Bewegungsdaten> - <GESAMT-Rückrechnungen /-Tarifanpassungen /-Vorträge> aufrufen.
Gesamt- Rückrechnung anwählen
Im sich dann öffnenden Fenster die Einstellungen nicht verändern.
Mit <OK> wird für die ausgewählten Arbeitnehmer eine Rückrechnung bis 01/2022 eingetragen und die Vorrechnung kann wie gewohnt erfolgen.
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