Für die Erfassung der ausgefallenen Stunden und der Arbeitsunterbrechungen wegen Kurzarbeit stehen folgende Fehlzeiten zur Verfügung:
- FZ 557 – Kurzarbeit mit Qualifizierung summiert die Werte LA5571 und LA5572 (der erfassten Stunden Kurzarbeit
- FZ 5571 – Kurzarbeit 100 % SV-Erstattung ( ab 01.03.2020 - 31.12.2021)
- FZ 5571 5572 – Kurzarbeit 100 % SV-Erstattung und LFZ ( ab 01.03.2020 - 31.12.2021)
- FZ 5573 – Kurzarbeit 50 % SV-Erstattung (ab 01.01.2022 - 31.03.2022)
- FZ 5574 – Kurzarbeit 50 5572 – Kurzarbeit 100 % SV-Erstattung und LFZ (ab 01.01.2022 - 31.03.20202022)
- FZ 558 – Feiertag Kurzarbeit
- FZ 559 – Krankengeld KUG
- FZ 560 – Kurzarbeitergeld (bis 29.02.2020)
- FZ 561 – Kurzarbeit -> Krankheit (Lohnfortzahlung)
- FZ 5610 – Nettolohnausgleich bei KUG (automatisch oder Vorgabe Betrag)
- FZ 5611 – Satz Nettolohnausgleich bei KUG
Lohnarten für Fehlzeiten bei KUG mit Erstattung der SV Beiträge (Zeiträume ab 01.03.2020)
Achtung:
Anpassung im Personalstamm bei Lohnfortzahlung für Gehaltsempfängern mit KUG notwendig! Bei Ihnen muss im Personalstamm unter unter /Entgelt/ Lohnfortzahlung = S: Stunden mit Entgelt eingetragen werden!