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Versorgungsbezügen sind einer Rente vergleichbare Einkommen, die von Arbeitgebern oder betrieblichen Versorgungseinrichtungen gezahlt werden. Die Zahlung der Versorgungsbezüge erfolgt wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung. Auch Renten oder Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge gehören zu den Versorgungsbezügen.
Die ausfühenden ausführenden Einrichtungen werden als Zahlstellen bezeichnet. Für die Teilnahme am elektronischen Zahlstellenverfahren (kurz: Zahlstellenverfahren oder ZAV) ist die Zuweisung einer Zahlstellennummer erforderlich, die bundesweit vom AOK-Bundesverband in Köln auf Antrag zugeteilt wird. Das ZAV ist ein Meldeverfahren zwischen Zahlstelle und der für den Versorgungsbezugsempfänger zuständiger Krankenkasse. Es werden keine Bescheinigungen über die im ZAV erstellten Meldungen an die Versorgungsbezugsempfäger Versorgungsbezugsempfänger ausgegeben. Für privat versicherte Versorgunsgbezugsempfänger Versorgungsbezugsempfänger sind keine Meldungen im ZAV zu erstellen.
Im ZAV meldet die Zahlstelle den Beginn und das Ende des Versorgunsgbezugs Versorgungsbezugs bei der zuständigen Krankenkasse und ggf. die Zahlung von Kapitalleistungen. Die Krankenkasse übermittelt Informationen über den Mehrfachbezug oder den VB-max. an die Zahlstelle. Weiter kann die Krankenkasse im ZAV auch die Abgabe von Bestandsmeldungen fordern. Dann muss die Zahlstelle für alle VersorgungsbezugesempfängerVersorgungsbezugsempfänger, die bei der anfordernden Krankenkasse verischert versichert sind, Bestandsmeldungen abgeben.
Zur Berechnung der gesetzlichen Abgaben von den Betriebsrenten werden die steuer- und svSV-rechtliche Vorschriften im Prorgamm Programm beachtet:
Sozialversicherung
Beitragspflicht besteht zur Kranken- und Pflegeversicherung für gesetzlich bzw. freiwillig verischerte versicherte Versorgungsbezugsempfänger.
Versorgunsgbezüge Versorgungsbezüge bis zu 1/20 (auch 5%-Regel) der Bezugsgröße zur KV sind beitragsfrei.
Versorgungsbezüge sind bis zum VB-max. beitragspflichtig.
Zur KV sind Beiträge in Höhe des gesetzlichen Beittragssatzes Beitragssatzes plus dem kassenindividuellen Zusatzbeitzragssatz Zusatzbeitragssatz abzuführen.
Zur PV sind Beiträge in Höhe des gesetzlichen Beitragssatzes ggf. erhöht um den Zusazbeitragssatz Zusatzbeitragssatz für Personen ohne Elterneigenschaft abzuführen.
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Die Urlaubsabgeltung bei Todesfällen ist nach neuer Rechtsauffassung beim verstorbenen AN svSV-pfichtig pflichtig (EGA) und steuerfrei (ebenso wie die Auszahlung von Überstunden)
Beim Erben sind diese Bezüge dann svSV-frei und steuerpflichtig als EGA abzurechnen (es handelt sich hier nicht um Versorgungsbezüge). Die Vereinfachung für die Abrechnung
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